Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzung für das Vorliegen eines wirksamen Verzichts auf Überstundenentgelt oder auf Abfertigung.
LG Wiener Neustadt 11.10.2001, 7 Cga 100/01v
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 AngG; § 40 AngG; § 12 UrlG; § 1444 ABGB