Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Grundentgelts im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung.
LG Wiener Neustadt 07.11.2001, 3 Cga 5/01v
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 AÜG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Grundentgelts im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung.
LG Wiener Neustadt 07.11.2001, 3 Cga 5/01v
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 AÜG