Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausdruck "Bedachtnahme" im § 10 Abs 1 AÜG, in Hinblick auf den Anspruch der überlassenen Arbeitskräfte auf Mindestentgelte.
LG Wiener Neustadt 09.08.2001, 7 Cga 79/01f
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 AÜG