§ 22 Abs 3 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Anwendbarkeit eines Mindestlohntarifs, wenn auf das Arbeitsverhältnis kein KollV anzuwenden ist.
OGH 13.09.2001, 8 Ob A 87/01d
§ 22 Abs 3 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Anwendbarkeit eines Mindestlohntarifs, wenn auf das Arbeitsverhältnis kein KollV anzuwenden ist.
OGH 13.09.2001, 8 Ob A 87/01d