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Drittschuldnererklärung

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2002, 2 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass auch wenn die Dienstgebereigenschaft nicht besteht, eine Pflicht zur Reaktion auf die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung besteht.

ASG Wien 31.05.2001, 27 Cga 160/00x

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