Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht auf den Entgeltanspruch nach § 1155 Abs 1 ABGB anrechenbar sind.
OLG Wien 25.07.2001, 7 Ra 170/01y
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht auf den Entgeltanspruch nach § 1155 Abs 1 ABGB anrechenbar sind.
OLG Wien 25.07.2001, 7 Ra 170/01y
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB