§ 10b GlBG
Die Entscheidung behandelt die Frage, ob die Verjährungshemmung des § 10b GlBG auch dann greift, wenn das Verfahren zur Prüfung einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Gleichbehandlungskommission auf Verlangen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen eingeleitet wird. Mit Kommentar von Eichinger.