Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich dem Betriebsübergang zwischen dem Bund oder einem Privaten und einem Land oder einer Gemeinde, den nationalen Bestimmungen hierzu, und den europarechtlichen Vorgaben der Betriebsübergangsrichtlinie und deren Anwendungsbereich und Umsetzung. Mit Kommentar von Jöst.
OHG 15.04.1999, 8 Ob A 221/98b