ESAEG: § 12
Die temporäre Höherdeckung in der Einlagensicherung nach § 12 ESAEG geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gedeckte Einlage zwischen seinen Konten bei derselben Bank transferiert.
Dass der Kunde das Konto, auf das er die gedeckte Einlage letztlich transferiert hat, erst nach dem Zahlungseingang eröffnet hat, beeinträchtigt die Höherdeckung ebenfalls nicht.