ABGB: § 877, § 922, § 932 Abs 4, § 1000
Der Übernehmer kann auch dann auf die sekundären Gewährleistungsbehelfe umsteigen, wenn der Übergeber eine zur Verbesserung ungeeignete Maßnahme anbietet und andere Maßnahmen kategorisch ausschließt.
ABGB: § 877, § 922, § 932 Abs 4, § 1000
Der Übernehmer kann auch dann auf die sekundären Gewährleistungsbehelfe umsteigen, wenn der Übergeber eine zur Verbesserung ungeeignete Maßnahme anbietet und andere Maßnahmen kategorisch ausschließt.