Die Umsetzung der neuen europäischen Verbandsklagen-Richtlinie1 hat bis 25. 12. 2022 zu erfolgen. Der hohe Abstraktionsgrad der unionsrechtlichen Vorgaben und zahlreiche Wahlmöglichkeiten in Bezug auf deren Umsetzung2 eröffnen den nationalen Gesetzgebern hierbei einen erheblichen Handlungsspielraum. Dieser wird durch die Zielsetzungen der Richtlinie begrenzt, wozu insb die Wahrung des "Gleichgewichts zwischen der Verbesserung des Zugangs der Verbraucher zur Justiz und der gleichzeitigen Gewährung angemessener Schutzmaßnahmen für Unternehmen gegen Klagemissbrauch" zählt.3 Überdies setzt eine effektive und friktionsfreie Umsetzung des Richtlinieninhalts die Bedachtnahme auf die Grundsätze und die Systematik bestehender nationaler Rechtsschutzmechanismen voraus. Der vorliegende Beitrag erörtert anhand ausgewählter Fragestellungen die wesentlichen Kriterien, die bei der Anpassung des österreichischen Zivilverfahrensrechts an die Verbandsklagen-Richtlinie zu beachten sind.