MRG: § 21 Abs 1 Z 2, § 37 Abs 1 Z 12, § 39
Wr KehrV: § 5 Abs 1
Gem § 5 Abs 1 Wr KehrV hat der Rauchfangkehrer anlässlich der Hauptkehrung auch zu prüfen, ob die Verbrennungsluftzufuhr zur Feuerstätte ausreichend ist. Bei den Kosten dieser Luftverbundprüfung handelt es sich um Betriebskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG (Rauchfangkehrerkosten).