ABGB: § 531, § 879 Abs 3
KSchG: § 1
Ein Benützungsrecht des Verstorbenen an einer Grabstätte fällt nicht in die Verlassenschaft. Der Rechtsübergang richtet sich primär nach der jeweiligen Friedhofsordnung.
ABGB: § 531, § 879 Abs 3
KSchG: § 1
Ein Benützungsrecht des Verstorbenen an einer Grabstätte fällt nicht in die Verlassenschaft. Der Rechtsübergang richtet sich primär nach der jeweiligen Friedhofsordnung.