Laut Kundmachung der BMJ in BGBl II 2022/138 haben sich die Kategoriebeträge im Mietrecht aufgrund der Valorisierungsregel des § 16 Abs 6 MRG mit mietrechtlicher Wirksamkeit ab 1. 4. 2022 um ca 6 % erhöht. Dabei handelt es sich um die Nachholung der Indexanpassung, die an sich bereits 2021 erforderlich gewesen wäre, aber mit dem mietzinsrechtlichen PandemiefolgenlinderungsG (siehe Zak 2021/189, 109) um ein Jahr verschoben wurde.