ABGB: § 1304, § 1309, § 1311
StVO: § 3
Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz (§ 3 StVO) ausgenommen, wenn aufgrund der Umstände mit einem verkehrswidrigen Verhalten zu rechnen ist. Dies ist bei Kindern im vorschulpflichtigen Alter stets der Fall. Ob sich Erwachsene in der Nähe befinden, ist unerheblich.