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Minderung des Pflichtteils eines Kindes nur bei mindestens 20-jähriger Entfremdungszeit

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/122Zak 2022, 74 Heft 4 v. 18.3.2022

ABGB: § 776 Abs 1, § 788

Die Pflichtteilsminderung setzt gem § 776 Abs 1 ABGB voraus, dass nie ein familiäres Naheverhältnis bestand oder es zumindest über einen "längeren Zeitraum" vor dem Tod des Erblassers fehlte. Unter einem "längeren Zeitraum" ist im Eltern-Kind-Verhältnis idR (ohne besondere Umstände) ein Zeitraum von zumindest 20 Jahren zu verstehen.

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