ABGB: § 366
EO: § 355
Ein Unterlassungsurteil, mit dem ihm das Betreten einer fremden Liegenschaft (hier: der Ex-Schwiegereltern) untersagt wird, kann ein obsorgeberechtigter Elternteil nicht mit dem Einwand verhindern, dass sich dort zeitweise seine Kinder aufhalten. Ob in gewissen Situationen nach einer grundrechtlichen Interessenabwägung zwischen Eigentumsschutz und Privat- und Familienleben der Unterlassungsanspruch gegenüber den Obsorgeinteressen zurückzutreten hat, ist im Unterlassungsexekutionsverfahren zu berücksichtigen. Der Verpflichtete kann dort geltend machen, dass er das Unterlassungsgebot ohne Verschulden verletzt hat.