Zu 1 Ob 158/21y = Zak 2021/638, 358: Ein flüchtender Tatverdächtiger haftet für die Verletzungen, die ein Polizist bei der Verfolgung erleidet, wenn die Flucht erkennbar mit einer gesteigerten Gefährdung des Verfolgers verbunden war.
Zu 1 Ob 158/21y = Zak 2021/638, 358: Ein flüchtender Tatverdächtiger haftet für die Verletzungen, die ein Polizist bei der Verfolgung erleidet, wenn die Flucht erkennbar mit einer gesteigerten Gefährdung des Verfolgers verbunden war.