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Keine Kündigung wegen eines bei Vermietung vorhersehbaren Eigenbedarfs

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/89Zak 2022, 56 Heft 3 v. 25.2.2022

MRG: § 30 Abs 2 Z 8

Vom Vermieter selbst verschuldeter Eigenbedarf ist kein Kündigungsgrund.

Für die Annahme eines Verschuldens des Vermieters reicht es aus, dass der Eigenbedarf im Zeitpunkt der Vermietung vorhersehbar war.

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