MRG: § 30 Abs 2 Z 8
Vom Vermieter selbst verschuldeter Eigenbedarf ist kein Kündigungsgrund.
Für die Annahme eines Verschuldens des Vermieters reicht es aus, dass der Eigenbedarf im Zeitpunkt der Vermietung vorhersehbar war.
MRG: § 30 Abs 2 Z 8
Vom Vermieter selbst verschuldeter Eigenbedarf ist kein Kündigungsgrund.
Für die Annahme eines Verschuldens des Vermieters reicht es aus, dass der Eigenbedarf im Zeitpunkt der Vermietung vorhersehbar war.