MRG: § 24 Abs 1
Aus der Qualifikation einer Anlage (hier: eines Aufzugs) als Gemeinschaftsanlage iSd § 24 Abs 1 MRG folgt nicht, dass ein Mieter auch ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter das Recht zur Nutzung hat.
OGH 29. 11. 2021, 8 Ob 118/21t