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Kein Recht zur Nutzung einer Gemeinschaftsanlage ohne Vereinbarung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/88Zak 2022, 56 Heft 3 v. 25.2.2022

MRG: § 24 Abs 1

Aus der Qualifikation einer Anlage (hier: eines Aufzugs) als Gemeinschaftsanlage iSd § 24 Abs 1 MRG folgt nicht, dass ein Mieter auch ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter das Recht zur Nutzung hat.

OGH 29. 11. 2021, 8 Ob 118/21t

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