vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überlassung an Zahlungs statt - Forderungsbescheinigung mit unbedenklicher Urkunde

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/84Zak 2022, 55 Heft 3 v. 25.2.2022

AußStrG: § 154 Abs 2 Z 3

Gem § 154 Abs 2 Z 3 AußStrG werden Forderungen der übrigen Gläubiger bei der Überlassung der Verlassenschaftsaktiva an Zahlungs statt berücksichtigt, wenn sie unbestritten oder durch unbedenkliche Urkunden bescheinigt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte