Die COVID-19-Pandemie kann zu einem Rücktrittsrecht des Reisenden von einem Flugbeförderungsvertrag wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage führen (LG Korneuburg 22 R 144/21p). Im konkreten Fall hatte der Reisende Ende Februar 2020 einen Flug nach Spanien am 16. 3. 2020 (dem Tag des ersten Lockdowns in Österreich) gebucht. Am Vortag des Abflugs trat er von dem Beförderungsvertrag zurück. Das LG Korneuburg bejahte den Wegfall der Geschäftsgrundlage, weil ein Fall höherer Gewalt vorliegt, das Außenministerium vor dem Rücktritt für Spanien die höchste Reisewarnstufe ausgesprochen hatte, was ein starkes Indiz für die Unzumutbarkeit der Reise bildet, und diese Entwicklungen im Buchungszeitpunkt nicht vorhersehbar waren.