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Veräußerungs- und Belastungsverbote zwischen Stiefeltern und -kindern

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/16Zak 2022, 14 Heft 1 v. 21.1.2022

ABGB: § 364c

GBG: § 94 Abs 1

Zum Kreis der Angehörigen, zu deren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot gem § 364c ABGB im Grundbuch eingetragen werden kann, zählen nach der Rsp aufgrund eines Analogieschlusses auch Stiefelternteile und Stiefkinder (hier: Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Stiefgroßmutter).

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