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Höhe des verschuldensunabhängigen Unterhalts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/12Zak 2022, 13 Heft 1 v. 21.1.2022

EheG: § 68a

Der verschuldensunabhängige Unterhalt nach § 68a EheG ist nach dem Lebensbedarf des Berechtigten im Bereich zwischen 15 % und 33 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zu bemessen (hier: mit 15 %). Der Ausgleichszulagenrichtsatz kann als Richtwert für den notwendigen Lebensbedarf herangezogen werden.

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