Die WEG-Novelle 2022 (BGBl I 2021/222), die großteils mit 1. 1. 2022 in Kraft getreten ist, stärkt das Änderungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers mit Fokus auf E-Mobilität und Solaranlagen. Eine verpflichtende Mindestrücklage soll zukünftige klimabezogene Verbesserungen erleichtern.