Nachdem der Autor die Unterschiede zwischen dem österreichischen Schadenersatzrecht und den schadenersatzrechtlichen Regelungen des UN-Kaufrechts aufgezeigt hat, weist er auf die Vorteile des UN-Kaufrechts speziell für die Käuferseite hin. Als vorteilhaft könne sich insb die Verschuldensunabhängigkeit des Schadenersatzanspruchs (Garantiehaftung) erweisen. Dennoch werde das UN-Kaufrecht auch in käufergeprägten Verträgen noch immer häufig ausgeschlossen.