GBG: § 22, § 94 Abs 1
AußStrG: § 178 Abs 2 Z 2, § 181
Anders als der Eigentumserwerb durch den Erben ist der Erwerb von Liegenschaftseigentum aufgrund eines Pflichtteilsübereinkommens nicht vom Eintragungsgrundsatz ausgenommen.
GBG: § 22, § 94 Abs 1
AußStrG: § 178 Abs 2 Z 2, § 181
Anders als der Eigentumserwerb durch den Erben ist der Erwerb von Liegenschaftseigentum aufgrund eines Pflichtteilsübereinkommens nicht vom Eintragungsgrundsatz ausgenommen.