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Holzweber, Gewinnthesaurierung und nacheheliche Aufteilung, EF-Z 2022/109, 244.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/676Zak 2022, 360 Heft 18 v. 18.11.2022

Einleitend weist der Autor darauf hin, dass der OGH in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (1 Ob 211/21t; siehe auch 1 Ob 14/21x = Zak 2021/265, 153) die Möglichkeit zur Einbeziehung thesaurierter Unternehmensgewinne in die nacheheliche Vermögensaufteilung bejaht, die dafür geltenden Voraussetzungen aber weitgehend unklar gelassen hat. Seiner Ansicht nach können thesaurierte Gewinne den - zeitlichen Schranken unterliegenden - Benachteiligungsausgleich gem § 91 Abs 1 EheG auslösen, sofern der Unternehmer-Ehegatte die Entscheidungsbefugnis über die Thesaurierung hatte und ihr der andere Ehegatte nicht ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. Voraussetzung sei, dass der Zufluss in das eheliche Vermögen aus Unternehmensgewinnen in dem maßgeblichen zweijährigen Zeitraum vor der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft absolut oder relativ reduziert wurde. Der Nachweis eines plausiblen Grundes für die Gewinnthesaurierung durch den Unternehmer-Ehegatten schließe die Einbeziehung in die Aufteilungsmasse aber jedenfalls aus. Beachte zum Thema auch Zak 2022/529, 280.

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