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Gerichtliche Bestellung von Schiedsrichtern bei Scheitern des vereinbarten Bestellungsverfahrens

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/673Zak 2022, 359 Heft 18 v. 18.11.2022

ZPO: § 581 Abs 1, § 587 Abs 3

Die Qualifikation als Schiedsvereinbarung iSd § 581 Abs 1 ZPO setzt nicht voraus, dass darin ausdrücklich auf die Schiedsverfahrensregeln der §§ 577 ff ZPO Bezug genommen wird.

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