ZPO: § 581 Abs 1, § 587 Abs 3
Die Qualifikation als Schiedsvereinbarung iSd § 581 Abs 1 ZPO setzt nicht voraus, dass darin ausdrücklich auf die Schiedsverfahrensregeln der §§ 577 ff ZPO Bezug genommen wird.
ZPO: § 581 Abs 1, § 587 Abs 3
Die Qualifikation als Schiedsvereinbarung iSd § 581 Abs 1 ZPO setzt nicht voraus, dass darin ausdrücklich auf die Schiedsverfahrensregeln der §§ 577 ff ZPO Bezug genommen wird.