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Beteiligung der anderen Mieter an einem Betriebskostenüberprüfungsverfahren

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/661Zak 2022, 356 Heft 18 v. 18.11.2022

MRG: § 37 Abs 3 Z 2

WGG: § 22 Abs 4 Z 3

Gem § 37 Abs 3 Z 2 MRG und § 22 Abs 4 Z 3 WGG sind an einem Wohnrechtsverfahren, das von einem oder mehreren Mietern bzw Nutzungsberechtigten eingeleitet worden ist, andere Mieter bzw Nutzungsberechtigte, deren Interessen durch eine stattgebende Entscheidung unmittelbar berührt werden könnten, in der dort vorgesehenen Weise zu beteiligen. Die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Interessen, die nicht bloß wirtschaftlichen Charakter haben, genügt.

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