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Lagezuschlag in Grinzing

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/659Zak 2022, 355 Heft 18 v. 18.11.2022

MRG: § 16 Abs 4

RichtWG: § 2 Abs 3

Bei der Prüfung der (Über-)Durchschnittlichkeit von Lagen außerhalb der Gründerzeitviertel ist in Wien nicht auf Gemeindebezirke, sondern jeweils auf jene Teile des Stadtgebiets abzustellen, die einander nach der Verkehrsauffassung in ihren Bebauungsmerkmalen gleichen und ein einigermaßen einheitliches Wohngebiet bilden.

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