ABGB: § 877, § 879 Abs 1, § 1174 Abs 1, § 1432
Der Vertrag des Spielers mit dem Betreiber über den Zugang zu Online-Pokerspielen ist gem § 879 Abs 1 ABGB wegen Gesetzwidrigkeit nichtig, wenn der Betreiber nicht über die nach dem GSpG erforderliche Konzession verfügt.