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Wirksamkeit des in Deutschland durch Besitzkonstitut begründeten Sicherungseigentums

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/651Zak 2022, 353 Heft 18 v. 18.11.2022

IPRG: § 6, § 7, § 31

ABGB: § 428

Aus § 7 und § 31 IPRG folgt, dass die Wirksamkeit von Sicherungseigentum an einer beweglichen Sache nach dem Recht des Lageorts im Zeitpunkt der Übereignung beurteilt wird, auch wenn die Sache danach in einen anderen Staat verbracht worden ist.

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