ABGB: § 877, § 879 Abs 1
OÖ WettG: § 9 Z 4
Ob der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz zur absoluten oder relativen Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führt, ob die Verbotswidrigkeit eines Teils Teil- oder Gesamtnichtigkeit zur Folge hat und ob die Nichtigkeit die Rückabwicklung rechtfertigt, richtet sich nach dem Verbotszweck.