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Zuständigkeit der Agrarbehörde für Streitigkeiten während des Zusammenlegungsverfahrens

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/620Zak 2022, 334 Heft 17 v. 28.10.2022

StZLG: § 34 Abs 1, § 50

JN: § 1

Mit dem rechtskräftigen Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens erlöschen gem § 34 Abs 1 StZLG (Steier-

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