Die Abgrenzung von Miete und Unternehmenspacht ist eine der literarisch wohl am intensivsten behandelten wohnrechtlichen Fragen, die von der Rsp nach wie vor nicht abschließend geklärt ist.1 Hingegen fristet die bei Edelrohbauten durchaus relevante Frage der Anwendbarkeit des BTVG samt den damit einhergehenden Fragestellungen ein "Stiefmütterchendasein". Im folgenden Beitrag wird daher diese bislang aus Sicht der Verfasser zu kurz gekommene Thematik behandelt.