Der vorliegende Beitrag befasst sich anhand einer aktuellen schadenersatzrechtlichen Entscheidung mit dem häufigen Versuch verunfallter Personen, durch die Überwälzung der eigenen Lebensrisiken auf Dritte eine Entschädigung für die erlittene Verletzung von diesen zu verlangen und damit die Fremd- vor die Eigenverantwortung zu stellen.