Zu 4 Ob 54/20z = Zak 2020/306, 193: Eine Garantie gegen Durchrostung als Herstellungsfehler ist auf Durchrostungen von innen nach außen beschränkt.
Der Autor kritisiert die Entscheidung. Ein durchschnittlich verständiger Autokäufer verstehe eine Durchrostungsgarantie so, dass das Blech auch Beeinträchtigungen von außen standhält. Jedenfalls folge diese Auslegung mangels klarer Einschränkung aus der Unklarheitenregel des § 915 S 2 ABGB.