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Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge

GesetzgebungBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/583Zak 2022, 313 Heft 16 v. 14.10.2022

Laut Kundmachung der BMJ in BGBl II 2022/363 erhöhen sich die Kategoriebeträge im Mietrecht aufgrund der Valorisierungsregel des § 16 Abs 6 MRG mit mietrechtlicher Wirksamkeit ab 1. 11. 2022 um ca 6 %. Dabei handelt es sich bereits um die dritte Erhöhung in diesem Jahr (siehe Zak 2022/328, 183 und Zak 2022/192, 114).

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