ZustG: § 22
ZPO: § 292
Ein hybrider oder elektronischer Rückschein iSd § 22 Abs 3 und 4 ZustG liefert als öffentliche Urkunde vollen Beweis dafür, dass die Zustellung vorschriftsgemäß erfolgt ist.
ZustG: § 22
ZPO: § 292
Ein hybrider oder elektronischer Rückschein iSd § 22 Abs 3 und 4 ZustG liefert als öffentliche Urkunde vollen Beweis dafür, dass die Zustellung vorschriftsgemäß erfolgt ist.