ABGB: § 297, § 435
Die Qualifikation eines Gebäudes als Superädifikat setzt voraus, dass die Belassungsabsicht fehlt und dies nach außen erkennbar ist. Auch ein solide errichtetes Gebäude kann ein Superädifikat sein, weil das Fehlen der Belassungsabsicht nicht nur aus der Bauweise, sondern auch aus anderen Umständen (wie dem befristeten Rechtsverhältnis über die Grundbenützung) erkennbar sein kann.