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Verwirkung des Scheidungsunterhalts wegen falscher Anschuldigungen?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/542Zak 2022, 291 Heft 15 v. 30.9.2022

EheG: § 74

Falsche Anschuldigungen des Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltspflichtigen können nur dann zur Verwirkung des Scheidungsunterhalts führen, wenn sie im Bewusstsein der Wahrheitswidrigkeit erhoben werden. Dies gilt auch bei Strafanzeigen (hier: wegen Betrugs und betrügerischer Krida ua wegen Verheimlichung von unterhaltsrelevantem Vermögen).

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