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Taschengeld als Naturalunterhalt

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/541Zak 2022, 291 Heft 15 v. 30.9.2022

ABGB: § 231

Ein dem Alter des Kindes und den elterlichen Lebensverhältnissen angepasstes Taschengeld ist eine Naturalunterhaltsleistung.

Im Fall eines Unterhaltsbegehrens für die Vergangenheit kann der geldunterhaltspflichtige Elternteil einwenden, dass der Anspruch durch die Zahlung eines monatlichen Taschengeldes (zum Teil) erfüllt ist. Wenn sich die Einwendung als berechtigt erweist, kann dem Kind nur ein darüber hinausgehender Unterhaltsrückstand zugesprochen werden.

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