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Erbeinsetzung oder Vermächtnis?

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/509Zak 2022, 274 Heft 14 v. 9.9.2022

ABGB: § 535, § 553

Ob eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis vorliegt, ist durch Auslegung der letztwilligen Verfügung zu ermitteln.

Die Bezeichnung der Verfügung als Testament spricht für eine Erbeinsetzung.

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