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Aktivlegitimation eines Miteigentümers für eine Eigentumsfreiheitsklage

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/505Zak 2022, 273 Heft 14 v. 9.9.2022

ABGB: § 523, § 825

Für die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Dienstbarkeit sind grundsätzlich nur alle Miteigentümer gemeinsam aktiv legitimiert.

Unterlassungs-, Beseitigungs- und Wiederherstellungsansprüche zur Abwehr unberechtigter Eigentumseingriffe können hingegen grundsätzlich von jedem Miteigentümer alleine geltend gemacht werden. Dass sich der Beklagte zur Rechtfertigung des Eingriffs auf die Ersitzung einer Dienstbarkeit beruft und deren Bestehen deshalb im Verfahren als Vorfrage zu klären ist, kann daran nichts ändern.

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