Der Beitrag behandelt die verschiedenen Teilungsarten (Realteilung, Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung, Zivilteilung) und ihre Rangfolge näher. Bezüglich der wirtschaftlichen Tunlichkeit geht der Autor davon aus, dass die Wohnungseigentumsbegründung aufgrund der derzeit starken Nachfrage nach Zinshäusern nicht zwingend besser abschneidet als eine Zivilteilung. Der Verkehrswert der ungeteilten Sache sei ohne Abschlag für das bestehende Miteigentum zu ermitteln. Die Zivilteilung könne nach geltendem Recht nicht durch ein angemessenes Übernahmeangebot abgewendet werden.