vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Inhaltskontrolle eines individuell ausgehandelten Vertrags

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/472Zak 2022, 256 Heft 13 v. 19.8.2022

ABGB: § 879 Abs 3

Die Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB greift nicht nur bei AGB und Vertragsformblättern, sondern bei jeder von einem Vertragsteil vorformulierten Vertragsbestimmung ein.

Individuell ausgehandelte Vertragsbestimmungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte