ABGB: § 231, § 277 Abs 2
Dass aufgrund des praktizierten "Wechselmodells" bei der Betreuung des Kindes Geldunterhaltstitel gegen beide obsorgeberechtigten Elternteile in Betracht kommen und widerstreitende Unterhaltsanträge vorliegen, kann die Bestellung eines Kollisionskurators im Unterhaltsverfahren rechtfertigen (Zurückweisung des Revisionsrekurses).