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Schadenersatz in Höhe des Reparaturaufwandes trotz Neuherstellung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/442Zak 2022, 237 Heft 12 v. 5.8.2022

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1323

Ein Schadenersatzanspruch in Höhe der die objektive Wertminderung übersteigenden Reparaturkosten setzt voraus, dass Reparaturabsicht besteht (Zuspruch als Vorschuss) bzw die Reparatur tatsächlich erfolgt ist. Fiktive Reparaturkosten sind nicht ersatzfähig.

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